Beratungsservice für Vereine und Mitglieder
Der Musikverband Födekam erweitert im Zuge seiner Professionalisierung sein Beratungsangebot für angeschlossene Vereine und Mitglieder und agiert ab sofort als erste Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Vereinsarbeit und Ehrenamt. Diese Ausweitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Marieke Gillessen, Referentin für Ehrenamt und Vereinsarbeit im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Diese Initiative soll die ehrenamtliche Arbeit der Vereine und Mitglieder aus dem Musikbereich stärken und ihnen eine nachhaltige und rechtssichere Grundlage für ihre wertvolle Arbeit bieten.
Hilfreiche Links für Vereine
- Startseite Vereinsarbeit/Ehrenamt
- VoG-Wissen von A-Z, darunter folgende Themen:
- Was ist eine VoG?
- Gründung, Auflösung und Restrukturierung
- Statuten/Satzungen und Geschäftsordnung
- Hinterlegung und Veröffentlichung
- Verwaltungsrat und Geschäftsführung
- Generalversammlung und Mitglieder
- Kommunikation und Datenschutz
- Finanzen und UBO-Register (Zahlungsschwierigkeiten)
- Haftung
- Versicherung
- Vereinsfarde mit Informationen zu:
- Freiwilligenarbeit
- Finanzen
- Verwaltung
- Haftung
- Versicherung
- Vereinsmanagement
- Gesetzgebung
- Finanzierungsmöglichkeiten
- Faktische Vereinigungen
FAQs
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Faktische Vereinigung oder VoG?
Die faktische Vereinigung besitzt, im Gegensatz zur VoG, keinen Status als eigenständige juristische Person. Das bedeutet, dass alle Rechte und Pflichten bei den einzelnen Mitgliedern liegen, selbst wenn sie gemeinschaftlich handeln oder sich durch eine gemeinsame Vertretung repräsentieren lassen. Jedes Mitglied ist daher verantwortlich für Handlungen, Verträge, Haftung und Schulden der Vereinigung.
Die wesentlichen Unterschiede im Überblick:
Faktische Vereinigung
VoG
Rechtsunsicherheit
Rechtssicherheit
Persönliche Haftung der Mitglieder
Keine persönliche Haftung der Mitglieder
Geringerer Verwaltungsaufwand
Hoher Verwaltungsaufwand
Die Entscheidungsfragen im Downloadbereich auf Ostbelgienlive können Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen.
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Wie mache ich die Steuererklärung für VoGs? - Das BIZTAX-System
Alle juristischen Personen, sprich VoGs, sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Die Frist ist in der Regel Ende September und variiert von Jahr zu Jahr. Die Steuererklärung kann nur noch online mit dem BIZTAX-System gemacht werden. Im Downloadbereich von Ostbelgienlive finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie man die Erklärung mit dem BIZTAX-System ausfüllt.
Regelmäßig bietet das Ministerium dazu auch Infoveranstaltungen an. Eine Anmeldung ist erforderlich.
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Wie können wir den Verwaltungsaufwand unserer VoG bestmöglich reduzieren?
Die oft zeitaufwendige Verwaltung einer VoG kann mit ein paar einfachen Anpassungen reduziert werden:
- Begrenzen Sie die Größe des Verwaltungsrats.
- Legen Sie die Mandatsdauer auf „unbestimmte Dauer“ fest.
- Verzichten Sie darauf, die internen Funktionen des Verwaltungsrats zu veröffentlichen.
Diese Maßnahmen reduzieren die Anzahl der erforderlichen Hinterlegungen und sparen somit Zeit und Geld. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf Ostbelgienlive.
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Sind alle VoGs dazu verpflichtet, die Angaben im UBO-Register zu hinterlegen?
Ja, VoGs werden ebenfalls als Unternehmen betrachtet, die Finanzen verwalten. Die wirtschaftlich Berechtigten (Verwalter der VoG) müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Gründung im UBO-Register eingetragen werden. Bei Versäumnissen drohen Sanktionen. Auch Änderungen bei den Verwaltern müssen innerhalb von 30 Tagen im UBO-Register aktualisiert werden. Eine Präsentation zu diesem Thema finden Sie in den Downloads auf Ostbelgienlive.
Regelmäßig bietet das Ministerium dazu auch Infoveranstaltungen an. Eine Anmeldung ist erforderlich.
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Was muss eine VoG beim Unternehmensgericht hinterlegen?
Bestimmte Entscheidungen einer VoG (z. B. Gründung, Satzungsänderung, Änderung des Sitzes) werden erst durch die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt wirksam. Dafür sind kostenpflichtige Hinterlegungen beim Unternehmensgericht erforderlich. Kleinst-VoGs mit vereinfachter Buchführung hinterlegen den Jahresabschluss lediglich kostenfrei in der VoG-Akte.
Weitere Informationen zu VoG-Größen, Hinterlegungen und Formularen finden Sie auf Ostbelgienlive.
Die bereitgestellten Informationen wurden sorgfältig recherchiert und geprüft, sind jedoch ohne Gewähr. Im Zweifelsfall wird empfohlen, sich an qualifizierte Fachleute zu wenden.