Die Auszahlung gewisser Provinzzuschüsse für ausgesuchte besondere Vereinsveranstaltungen, die infolge spezifischer Kriterien seit 2017 über den Verband Födekam erfolgte, fällt ab sofort aufgrund des unlängst unterzeichneten neuen Kooperationsabkommens zwischen der Provinz Lüttich und der Deutschsprachigen Gemeinschaft (2021-2024) in dieser Form weg.

So werden künftig nicht mehr systematisch jährlich je zwei Projekte aus dem Vokalbereich (200 €) und aus dem Instrumentalbereich (250 €) bezuschusst. Es kann jedoch weiterhin jeder Verein eine Bezuschussung seiner außergewöhnlichen Veranstaltung als „besonderes Kulturprojekt“ direkt bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft (und nicht mehr bei Födekam) beantragen.

Mit dieser Änderung strebt die DG nach einer „besseren Struktur und Nachvollziehbarkeit“ in diesem Bereich. Die neue Prozedur, die kurzfristig in Kraft tritt, soll im kommenden Jahr noch einmal überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Für Projekte, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember stattfinden, gilt der 31. März des Veranstaltungsjahres als Einreichfrist. Anträge für Projekte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Veranstaltungsjahres stattfinden, müssen bis zum 31. Oktober des vorangehenden Kalenderjahres eingereicht werden.

Unter dem Link https://ostbelgienlive.be/desktopdefault.aspx/tabid-232/ ist unter „Projekte und Stipendien“ das „Antragsformular Förderung besondere Kulturprojekte“ zu finden.

Informationen und Auskünfte erteilt Julie Broichhausen, Referentin für Kultur im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Tel. 087/ 789 931, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!